Prämienbegünstigte Altersvorsorge gemäß § 108a Einkommensteuergesetz
Für Arbeitnehmerbeiträge kann die prämienbegünstige Altersvorsorge gemäß § 108 a Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen werden.
Für die Geltendmachung der Prämie bitten wir Sie, das Formular „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988“ ausgefüllt und unterfertigt im Original an die APK Pensionskasse Aktiengesellschaft Linz einzusenden.
Die Prämie wird ab jenem Kalenderjahr bei der Finanzverwaltung beantragt, in welchem der Antrag bei der APK Pensionskasse Aktiengesellschaft eingereicht wird und bleibt bis auf Widerruf gültig. Eine rückwirkende Geltendmachung ist nicht möglich.
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