Ist für die Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) Versicherungssteuer abzuführen?

Für jeden laufenden Beitrag ist von der Pensionskasse 2,5 % Versicherungssteuer abzuführen.

Für Übertragungen von Anwartschaften und Leistungsverpflichtungen aus direkten Leistungszusagen gemäß § 48 Pensionskassengesetz besteht ab 2011 Versicherungssteuerpflicht.

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