Ist für die Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge) Versicherungssteuer abzuführen?
Für jeden laufenden Beitrag ist von der Pensionskasse 2,5 % Versicherungssteuer abzuführen.
Für Übertragungen von Anwartschaften und Leistungsverpflichtungen aus direkten Leistungszusagen gemäß § 48 Pensionskassengesetz besteht ab 2011 Versicherungssteuerpflicht.
