Kann der Arbeitgeber die Beiträge aussetzen oder zur Gänze einstellen?

Grundsätzlich nur dann, wenn dies in der Betriebsvereinbarung bzw. in der Vereinbarung vorgesehen ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich das Unternehmen nachhaltig in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und der Weiterbestand des Unternehmens gefährdet ist.

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