Kann der Arbeitnehmer seine Beiträge wieder aussetzen oder zur Gänze einstellen?

Ja. Der/die ArbeitnehmerIn kann jederzeit die Beitragsleistung zur Gänze einstellen oder für mindestens zwei Jahre aussetzten oder einschränken. Jede Veränderung der Arbeitnehmerbeiträge ist der Personalverrechnung schriftlich mitzuteilen.

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