Kann der Arbeitnehmer seine Beiträge wieder aussetzen oder zur Gänze einstellen?
Ja. Der/die ArbeitnehmerIn kann jederzeit die Beitragsleistung zur Gänze einstellen oder für mindestens zwei Jahre aussetzten oder einschränken. Jede Veränderung der Arbeitnehmerbeiträge ist der Personalverrechnung schriftlich mitzuteilen.
