Kann ich als Berechtigter an der Hauptversammlung der APK Pensionskasse teilnehmen?
Ja, an der Hauptversammlung können neben den Aktionären und Arbeitgebern, die einen Vertrag mit der APK abgeschlossen haben, auch die Anwartschafts- und Leistungsberechtigten teilnehmen (Hinweis: Anmeldung erforderlich).
Üblicherweise findet die Hauptversammlung im Juni statt. Der genaue Termin kann ab Jahresanfang der Homepage entnommen werden.
