Können die Beiträge in der Pensionskasse verfallen
Wenn in der Betriebsvereinbarung bzw. Vereinbarung eine Unverfallbarkeitsfrist (diese beträgt gemäß Betriebspensionsgesetz höchstens fünf Jahre) vereinbart wurde und diese bei Beendigung des Dienstverhältnisses nicht erfüllt wurde, verfallen die Arbeitgeberbeiträge zu Gunsten der anderen Berechtigten. Arbeitnehmerbeiträge sind aber jedenfalls sofort unverfallbar.
