Können sich die Pensionszahlungen ändern?
Ja. Die erworbenen Anwartschaften und laufenden Versorgungsleistungen werden alljährlich zum Bilanzstichtag der Pensionskasse (31.12.) entsprechend dem anteiligen Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, das unter Zugrundelegung des Veranlagungserfolges und des versicherungstechnischen Ergebnisses der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft der Pensionskasse ermittelt wird, angepasst, sofern die Dotierung der Schwankungsrückstellung nicht eine davon abweichende Anpassung notwendig macht. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Anpassungen der erworbenen Anwartschaften und laufenden Versorgungsleistungen wesentlich durch das Veranlagungsergebnis der Pensionskasse und damit durch die Veränderung der Kapitalmärkte bestimmt werden. Aus diesem Grund kann eine Anpassung der Pensionsleistung eine Erhöhung aber auch eine Kürzung der Versorgungsleistung bedeuten bzw. kann die Anpassung auch entfallen. Ebenso können Änderungen der biometrischen Grundlagen (z.B. Sterbetafeln) sowie des versicherungstechnischen Ergebnisses entsprechend Auswirkungen auf die Höhe der erworbenen Anwartschaften und laufenden Versorgungsleistungen haben.
