Wann enden Beitragsleistungen des Arbeitgebers?
Die Beitragspflicht des Arbeitgebers endet grundsätzlich mit der Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. bei Inanspruchnahme einer Leistung aus der Pensionskasse.

Die Beitragspflicht des Arbeitgebers endet grundsätzlich mit der Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. bei Inanspruchnahme einer Leistung aus der Pensionskasse.