Was ist der Mindestertrag?
Der Mindestertrag ist jener Ertrag, den die Pensionskasse im Fünfjahresdurchschnitt den Berechtigten garantieren muss. Dieser wird jährlich gemäß den Bestimmungen des Pensionskassengesetzes ermittelt und von der Finanzmarktaufsichtsbehörde bekannt gegeben. Die Mindestertragsregelung gibt es bereits seit Inkrafttreten des Pensionskassengesetzes im Juli 1990. Seit 2003 müssen Pensionskassen zur Absicherung der Verpflichtungen aus dem Mindestertrag eine zweckgewidmete Rücklage (Mindestertragsrücklage) bilden. Die Dotationserfordernisse für die Mindestertragsrücklage werden jährlich zum 31.12. als Garantiekosten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dem Veranlagungsertrag entnommen und der Rücklage zugeführt. Liegt der Veranlagungsertrag im Fünfjahresdurchschnitt unter dem definierten Mindestertrag, so muss die Pensionskasse aus der Mindestertragsrücklage einen Zuschuss zu den Pensionen leisten. Dieser Zuschuss wird jährlich neu ermittelt. Sofern dadurch das Mindestausmaß der Rücklage unterschritten wird, ist diese wieder zu dotieren.
