Was passiert mit den einbezahlten Pensionskassenbeiträgen, wenn der Arbeitgeber insolvent wird?

Die bereits an die Pensionskasse geleisteten Beiträge bleiben jedenfalls dem Berechtigten erhalten. Über das Kapital können die Berechtigten gemäß den Bestimmungen des Betriebspensionsgesetzes (§ 5) verfügen (siehe auch Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses).

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