Welche Informationen erhalten die Berechtigten von der Pensionskasse?
Finanzamtbestätigung: Die Pensionskasse bestätigt einmal jährlich die einbezahlten Arbeitnehmerbeiträge für das Finanzamt (sofern nicht die Prämie gem. § 108 EStG beantragt wurde).
Kontonachricht: Jedes Pensionskassenmitglied erhält jährlich einen Kontoauszug, der über den jeweiligen Kontostand getrennt nach Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen einschließlich gutgeschriebener Veranlagungserträge sowie über die bereits finanzierten Pensionsansprüche Auskunft gibt. Es werden auch die Pensionsleistungen zu unterschiedlichen Pensionsantrittszeitpunkten ausgewiesen. Weiters liegt der Kontonachricht der Ergebnisbericht der entsprechenden Veranlagungs- und Risikogemeinschaft bei.
