Welche Steuervorteile gibt es?

Arbeitgeberbeiträge gelten nicht als Entgeltbestandteil und werden ohne Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabzug auf Ihrem persönlichen Pensionskassenkonto gutgeschrieben.

Arbeitnehmerbeiträge können innerhalb des persönlichen Sonderausgabenrahmens steuerlich geltend gemacht werden. Zu diesem Zweck übermittelt die APK Pensionskasse jährlich automatisch eine Finanzamtsbestätigung. Alternativ kann der Arbeitnehmer die prämienbegünstigte Altersvorsorge gemäß § 108 a Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen.

Prämienförderung: seit Jänner 2000 gewährt der Staat für Arbeitnehmerbeiträge in die Pensionskasse in der Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Jahr eine Prämienförderung. Der Prämienbetrag wird jährlich vom Staat neu festgelegt und beträgt für 2011 8,5%. Dieser Bonus wird jährlich dem Pensionskonto gut­geschrieben. Für die Inanspruchnahme ist ein gesonderter Antrag erforderlich; dieser gilt bis auf Widerruf.

Kapitalertragssteuer: erzielte Erträge werden kapitalertragssteuerfrei gutgeschrieben.

Versicherungssteuer Für laufende Pensionskassenbeiträge sind 2,5% und ab 2011 für Übertragungsbeträge aus direkten Leistungszusagen 2,5 % bzw. 4% Versicherungssteuer abzuführen. 2,5 % für Gruppen von Beschäftigten und 4 % für Einzelzusagen (z.B. Geschäftsführer und Vorstände).

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