Wer kann der APK Pensionskasse AG beitreten?
Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer in privatrechtlichem Arbeitsverhältnis, Mitglieder von Vertretungsorganen juristischer Personen des Privatrechts (keine Arbeitnehmer), Vertragsbedienstete sowie Personen in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, Geschäftsführer einer GmbH (Beteiligung max. 25 %), Personen (aus Arbeitsverhältnis bzw. als Mitglied von Vertretungsorganen juristischer Personen Einkünfte gem § 25 EStG beziehen), die bei Beendigung des DV eine direkte Leistungszusage gemäß § 48 PKG in Pensionskasse übertragen sowie Personen, die dem Bezügegesetz oder gleichartigen landesgesetzlichen Vorschriften unterliegen, der Pensionskasse beitreten.
