Wer kann neben dem Arbeitnehmer noch Begünstigter sein?
Nur die gesetzlichen Hinterbliebenen (Ehepartner bzw. wenn vereinbart auch Lebensgefährten und Kinder) haben entsprechend dem gewählten Modell einen Anspruch auf eine Pensionskassenleistung.

Nur die gesetzlichen Hinterbliebenen (Ehepartner bzw. wenn vereinbart auch Lebensgefährten und Kinder) haben entsprechend dem gewählten Modell einen Anspruch auf eine Pensionskassenleistung.