Wie sicher ist die Pension der Pensionskasse?

Die Zusatzpensionen werden aus der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft von der Pensionskasse als Verwaltungsgesellschaft geleistet. Diese Verwaltungsgesellschaft ist sowohl bilanziell als auch vermögensrechtlich von der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (= Sondervermögen), die sie zu verwalten hat, streng getrennt. Durch diese strikte Trennung sind Pensionskassen sogar noch sicherer als Versicherungen.

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