Wie sicher ist die Pension der Pensionskasse?
Die Zusatzpensionen werden aus der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft von der Pensionskasse als Verwaltungsgesellschaft geleistet. Diese Verwaltungsgesellschaft ist sowohl bilanziell als auch vermögensrechtlich von der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (= Sondervermögen), die sie zu verwalten hat, streng getrennt. Durch diese strikte Trennung sind Pensionskassen sogar noch sicherer als Versicherungen.
