Wie werden die Pensionskassenbeiträge veranlagt?
Die gesetzlichen Veranlagungsrichtlinien sind in § 25 Pensionskassengesetz sowie im Investmentfondsgesetz festgelegt. Diese Richtlinien sollen durch breite Mischung und Streuung der Veranlagungstitel hohe langfristige Erträge bei entsprechender Sicherheit gewährleisten. Seit Bestehen der APK Pensionskasse AG wurden in der Veranlagung unter Berücksichtigung der für eine Pensionskasse maßgeblichen Sicherheit überdurchschnittliche Erträge erzielt.
