Abfindungsgrenze wird ab 1.1.2009 angehoben
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. bei Pensionsantritt ist bei geringem Kontostand eine Kapitalabfindung, d.h. die Auszahlung des Unverfallbarkeitsbetrages (= Gesamtsumme aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmerbeiträgen und Veranlagungserträgen) als Einmalbetrag, möglich. Die Abfindungsgrenze, bis zu der Einmalzahlungen möglich sind, beträgt ab 1.1.2009 € 10.500,-.
