Abfindungsgrenze wird ab 1.1.2011 angehoben
Die Abfindungsgrenze beträgt ab 1.1.2011 € 10.800. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. bei Pensionsantritt ist bei geringerem Kontostand eine Kapitalabfindung, d.h. die Auszahlung des Unverfallbarkeitsbetrages als Einmalbetrag, möglich.
