Abfindungsgrenze wird ab 1.1.2012 angehoben

Die Abfindungsgrenze beträgt ab 1.1.2012 € 11.100. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. bei Pensionsantritt ist bei geringerem Kontostand eine Kapitalabfindung, d.h. die Auszahlung des Unverfallbarkeitsbetrages als Einmalbetrag, möglich.

  

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