Vorteile für den Arbeitgeber

  • Arbeitgeberbeiträge sind (im beitragsorientierten Modell) bis zu 10 % der Lohn- und Gehaltssumme als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die 10% -Grenze bezieht sich nicht auf den einzelnen Mitarbeiter, sondern auf alle in das System einbezogenen Mitarbeiter.

  • Lohnnebenkostenvorteile, da Arbeitgeberbeiträge -  mit Ausnahme von 2,5% Versicherungssteuer - nicht der Lohnsteuer unterliegen und weiters auch keine Sozialversicherungsabgaben anfallen

  • Leistungsbezogene Kalkulierbarkeit des Aufwandes für Betriebspensionen (bei Wahl eines beitragsorientierten Modells)

  • Pensionskassenzusage stellt eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung da, erhöht die Motivation der Mitarbeiter und bindet diese an das Unternehmen

  • Kein Sozialkapital in der Bilanz, da die Verwaltung und Finanzierung ausgelagert sind (Bilanzverkürzung).

  • Kein versicherungstechnisches Risiko für den Arbeitgeber bei beitragsorientierten Modellen im Vergleich zu einer firmeninternen Betriebspensionslösung

  • Kein administrativer Aufwand für den Arbeitgeber für Pensionsauszahlung und Versteuerung, da diese direkt durch die Pensionskasse erfolgen

  • Möglichkeit der Auslagerung von bestehenden direkten Leistungszusagen sowie steuerliche Übertragungsvorteile

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