Vorteile für den Arbeitgeber
Arbeitgeberbeiträge sind (im beitragsorientierten Modell) bis zu 10 % der Lohn- und Gehaltssumme als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die 10% -Grenze bezieht sich nicht auf den einzelnen Mitarbeiter, sondern auf alle in das System einbezogenen Mitarbeiter.
Lohnnebenkostenvorteile, da Arbeitgeberbeiträge - mit Ausnahme von 2,5% Versicherungssteuer - nicht der Lohnsteuer unterliegen und weiters auch keine Sozialversicherungsabgaben anfallen
Leistungsbezogene Kalkulierbarkeit des Aufwandes für Betriebspensionen (bei Wahl eines beitragsorientierten Modells)
Pensionskassenzusage stellt eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung da, erhöht die Motivation der Mitarbeiter und bindet diese an das Unternehmen
Kein Sozialkapital in der Bilanz, da die Verwaltung und Finanzierung ausgelagert sind (Bilanzverkürzung).
Kein versicherungstechnisches Risiko für den Arbeitgeber bei beitragsorientierten Modellen im Vergleich zu einer firmeninternen Betriebspensionslösung
Kein administrativer Aufwand für den Arbeitgeber für Pensionsauszahlung und Versteuerung, da diese direkt durch die Pensionskasse erfolgen
Möglichkeit der Auslagerung von bestehenden direkten Leistungszusagen sowie steuerliche Übertragungsvorteile


