Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Kapitalgedeckte Finanzierung und Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel

  • Nutzung der steuerlichen Vorteile für Pensionskassenvorsorge

  • Inanspruchnahme der prämienbegünstigten Altersvorsorge gemäß § 108 a Einkommensteuergesetz

  • Trennung des Vermögens der Berechtigten vom Vermögen der Pensionskasse

  • Höhere Rentabilität (langfristig 6 % Ertrag p.a.) 

  • Aussetzen, Einschränken oder Einstellen der Arbeitgeberbeiträge ist nur bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach Beratungen mit dem Betriebsrat möglich bzw. bei zulässiger Bezugsumwandlung durchwegs ausgeschlossen

  • Insolvenzsicherheit der Altersvorsorge durch ausgelagerte Finanzierung

  • Möglichkeit, eigene Beiträge (Arbeitnehmerbeiträge) zu leisten, um die Firmenpension zu erhöhen  

  • Jährliche Information über das persönliche Pensionskonto

  • Kapitalabfindung bei Beendigung Dienstverhältnis bis € 11.100 ,- (ab 1.1.2012) möglich

  • Kein Verlust der Anwartschaften auf Betriebspension bei Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern Wahlrechte des Arbeitnehmers, sofern die Unverfallbarkeit eingetreten ist. ("Unverfallbarkeit")                  

                     

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