Vorteile für den Arbeitnehmer
Kapitalgedeckte Finanzierung und Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel
Nutzung der steuerlichen Vorteile für Pensionskassenvorsorge
Inanspruchnahme der prämienbegünstigten Altersvorsorge gemäß § 108 a Einkommensteuergesetz
Trennung des Vermögens der Berechtigten vom Vermögen der Pensionskasse
Höhere Rentabilität (langfristig 6 % Ertrag p.a.)
Aussetzen, Einschränken oder Einstellen der Arbeitgeberbeiträge ist nur bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten nach Beratungen mit dem Betriebsrat möglich bzw. bei zulässiger Bezugsumwandlung durchwegs ausgeschlossen
Insolvenzsicherheit der Altersvorsorge durch ausgelagerte Finanzierung
Möglichkeit, eigene Beiträge (Arbeitnehmerbeiträge) zu leisten, um die Firmenpension zu erhöhen
Jährliche Information über das persönliche Pensionskonto
Kapitalabfindung bei Beendigung Dienstverhältnis bis € 11.100 ,- (ab 1.1.2012) möglich
- Kein Verlust der Anwartschaften auf Betriebspension bei Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern Wahlrechte des Arbeitnehmers, sofern die Unverfallbarkeit eingetreten ist. ("Unverfallbarkeit")


