Beitritt zur Pensionskasse

Die Teilnahme an der APK Pensionskasse setzt eine Betriebsvereinbarung zwischen der Belegschaftsvertretung und dem Unternehmen bzw. bei Unternehmen ohne Betriebsrat Einzelvereinbarungen zwischen den Mitarbeitern und dem Unternehmen, in welchen unter anderem die Beitrittsvoraussetzungen sowie das Beitrags- und Leistungsrecht geregelt werden, voraus.

Auf Basis dieser Betriebsvereinbarung bzw. Einzelvereinbarungen schließt das Unternehmen mit der Pensionskasse einen Pensionskassenvertrag ab.

Wir stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern als kompetenter Partner zur Ausarbeitung eines optimalen Altersvorsorgemodells sowie der entsprechenden Vertragsunterlagen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie uns unter +43 (0) 50 275 10 bzw. senden Sie uns das ausgefüllte Kontaktformular .

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