Die Modelle
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem beitragsorientierten und dem leistungsorientierten Modell:
beim beitragsorientierten Pensionskassenmodell wird die Höhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge (entweder als Fixbetrag oder in Relation zum laufenden Gehalt) vereinbart. Das sich aufgrund dieser Beiträge und der entsprechenden Veranlagungserträge angesammelte Kapital wird zum Pensionsantritt verrentet. Die Pensionszahlungen werden laufend entsprechend der Entwicklungen auf den Kapitalmärkten bzw. Änderung der biometrischen Grundlagen (wie z.B. Lebenserwartung) angepasst.
beim leistungsorientierten Pensionskassenmodell (nur noch vereinzelt)
wird die Höhe der künftigen Pensionsleistung vereinbart. Die Pensionskasse errechnet die erforderlichen Beiträge, um die zugesagte Pensionsleistung zu erbringen. Diese Beiträge können sich aufgrund der Entwicklung auf den Kapitalmärkten bzw. Änderung der biometrischen Grundlagen (wie z.B. Lebenserwartung) ändern. Kommt es dabei zu Deckungslücken, weil z.B. der angenommene Veranlagungsertrag nicht erzielt werden konnte oder die Lebenserwartung überplanmäßig gestiegen ist, und mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, diese Lücken zu schließen, spricht man von einem leistungsorientierten Modell mit unbeschränkter Nachschussverpflichtung.
Es bestehen aber auch Mischvarianten.
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