Die Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine Aktiengesellschaft, die zum Betrieb des Pensionskassengeschäftes berechtigt ist; sie ist staatlich konzessioniert und privatrechtlich organisiert.
Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge wird - im Gegensatz zur ersten Säule (gesetzlichen Altersvorsorge) durch das Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut.
Zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes wird das für den einzelnen Berechtigten angesammelte Kapital entsprechend den versicherungsmathematischen Bestimmungen (Lebenserwartung) verrentet


