Die Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Aktiengesellschaft, die zum Betrieb des Pensionskassengeschäftes berechtigt ist; sie ist staatlich konzessioniert und privatrechtlich organisiert.

Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge wird - im Gegensatz zur ersten Säule (gesetzlichen Altersvorsorge) durch das Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut.

Zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes wird das für den einzelnen Berechtigten angesammelte Kapital entsprechend den versicherungsmathematischen Bestimmungen (Lebenserwartung) verrentet

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