Gestaltungspunkte für ein Pensionskassenmodell

(die in der Betriebsvereinbarung festzulegen sind)

  • Beitragsgrundlage (Grundgehalt, Zulagen, Überstunden,Zeiträume ohne Entgeltansprüche etc.)

  • Beitragshöhe (Höhe, Differenzierungen unter/über ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) oder anderer Grenzbeträge

  • Eintrittsalter (Wartezeit, Beginn der Beitragszahlungen)

  • Pensionsanfallszeitpunkt (Mindestalter, Ruhen, Abfertigunsperiode etc.)

  • Berufsunfähigkeit / Invalidität

  • Hinterbliebenenversorgung (auch Lebensgemeinschaft möglich)

             - Witwe/r: Anspruchsberechtigung und Versorgungsgrad
                              (üblicherweise 30%-60%)

             - Waise: Eigen- oder abgeleiteter Anspruch

  • Verfallbarkeitsfristen (maximal fünf Jahre)

  • Aussetzungsmöglichkeiten der Beitragszahlungen

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