Gestaltungspunkte für ein Pensionskassenmodell
(die in der Betriebsvereinbarung festzulegen sind)
Beitragsgrundlage (Grundgehalt, Zulagen, Überstunden,Zeiträume ohne Entgeltansprüche etc.)
Beitragshöhe (Höhe, Differenzierungen unter/über ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) oder anderer Grenzbeträge
Eintrittsalter (Wartezeit, Beginn der Beitragszahlungen)
Pensionsanfallszeitpunkt (Mindestalter, Ruhen, Abfertigunsperiode etc.)
Berufsunfähigkeit / Invalidität
Hinterbliebenenversorgung (auch Lebensgemeinschaft möglich)
- Witwe/r: Anspruchsberechtigung und Versorgungsgrad
(üblicherweise 30%-60%)
- Waise: Eigen- oder abgeleiteter Anspruch
Verfallbarkeitsfristen (maximal fünf Jahre)
Aussetzungsmöglichkeiten der Beitragszahlungen


