Steuervorteile Einzahlungsphase

Arbeitgeberbeiträge
unterliegen weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherung

Arbeitnehmerbeiträge
als Sonderabgaben abzusetzen oder Inanspruchnache der staatlichen Förderung bis € 1.000,- p.a. (Prämie für 2012 beträgt 8,5 % - Antrag erforderlich!)
Achtung: Rückzahlung der Prämie bei Kapitalabfindung

Versicherungssteuer
2,5 % der laufenden Beiträge und
2,5 % bzw. 4% für Übertragungen aus direkten Leistungszusagen. 2,5 % für Gruppen von Beschäftigten und 4 % für Einzelzusagen (z.B. Geschäftsführer und Vorstände).

 

Steuervorteile Leistungsphase

Pensionen aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert
lohnsteuerpflichtig wie staatliche Rente
frei von Sozialversicherungsabgaben

Pensionen aus Arbeitnehmerbeiträgen finanziert
75  % der Leistung lohnsteuerfrei
25  % der Leistung steuerpflichtig

Pensionen aus prämiengeförderten Arbeitnehmerbeiträgen finanziert
völlig steuerfrei

Abfindungen steuerfrei bis 10.000 Euro

 

 

 

 

 

 

 

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