Steuervorteile Einzahlungsphase
Arbeitgeberbeiträge
unterliegen weder der Lohnsteuer noch der Sozialversicherung
Arbeitnehmerbeiträge
als Sonderabgaben abzusetzen oder Inanspruchnache der staatlichen Förderung bis € 1.000,- p.a. (Prämie für 2012 beträgt 8,5 % - Antrag erforderlich!)
Achtung: Rückzahlung der Prämie bei Kapitalabfindung
Versicherungssteuer
2,5 % der laufenden Beiträge und
2,5 % bzw. 4% für Übertragungen aus direkten Leistungszusagen. 2,5 % für Gruppen von Beschäftigten und 4 % für Einzelzusagen (z.B. Geschäftsführer und Vorstände).
Steuervorteile Leistungsphase
Pensionen aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert
lohnsteuerpflichtig wie staatliche Rente
frei von Sozialversicherungsabgaben
Pensionen aus Arbeitnehmerbeiträgen finanziert
75 % der Leistung lohnsteuerfrei
25 % der Leistung steuerpflichtig
Pensionen aus prämiengeförderten Arbeitnehmerbeiträgen finanziert
völlig steuerfrei
Abfindungen steuerfrei bis 10.000 Euro


