Die Veranlagung in der APK Pensionskasse erfolgt nach

  • strengen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regeln
  • in eigenen Verwaltungseinheiten (so genannte Veranlagungs- und Risikogemeinschaften = VRG)
  • Die Pensionskasse veranlagt treuhändisch das VRG-Vermögen
  • Die verwaltende Gesellschaft der Pensionskasse ist bilanziell und vermögensrechtlich von den VRG getrennt (VRG-Vermögen ist Sondervermögen)
  • Zusätzlich zu internen Kontrollen (wie beispielsweise das Risikomanagement und die interne Revision) wird die Pensionskasse von mehreren Instanzen laufend überwacht und kontrolliert. Diese sind der Aufsichtsrat, der Aktuar und Prüfaktuar, der Wirtschaftsprüfer, die Staatskommissäre und die Finanzmarktaufsichtsbehörde sowie die Österreichische Nationalbank und Österreichische Kontrollbank
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