Die Pensionskasse
Eine Pensionskasse ist eine Aktiengesellschaft, die zum Betrieb des Pensionskassengeschäftes berechtigt ist; sie ist staatlich konzessioniert und privatrechtlich organisiert. Das Pensionskassengeschäft umfasst die rechtsverbindliche Zusage von Pensionen, die Einhebung und Verwaltung der Beiträge sowie die Leistungserbringung (Pensionszahlung, Abfindung).
Die Pensionskasse wird der zweiten Säule der Altersvorsorge zugeordnet und basiert - ebenso wie die dritte Säule (private Altersvorsorge) - auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Im Gegensatz dazu basiert die erste Säule (gesetzliche Altersvorsorge) auf dem Umlageverfahren.