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Steuervorteile Einzahlungsphase

Arbeitgeberbeiträge

  • unterliegen nicht der Sozialversicherung (weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer)
  • sind beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei
  • können beim Arbeitgeber bis zu 10 % der Lohn- und Gehaltssumme (bei beitragsorientierten Modellen) als Betriebsausgaben geltend gemacht werden

Arbeitnehmerbeiträge

  • können nur noch bis 2020 als Sonderabgaben geltend gemacht werden, aber auch nur dann, wenn bereits vor dem 1. Jänner 2016 laufende Arbeitnehmerbeiträge geleistet wurden
  • bis € 1.000 p.a. können gemäß § 108a Einkommensteuergesetz prämiengefördert werden (staatliche Prämie: 4,25 % - Antrag erforderlich). Im Falle einer Abfindung ist die staatliche Prämie zurückzuzahlen.

Versicherungssteuer

  • 2,5 % der laufenden Beiträge
  • 2,5 % bzw. 4 % für Übertragungen aus direkten Leistungszusagen (2,5 % für  Gruppen von Beschäftigten und 4 % für die Übertragung von Einzelzusagen, z.B. für Geschäftsführer und Vorstände)
  • fällt nicht an bei Übertragungen aus begünstigten Pensionseinrichtungen (z. B. Pensionskassen, betriebliche Kollektivversicherung) und von betrieblichen Vorsorgekassen

 

 

 

 

 

 

Kontakt

APK Pensionskasse AG
1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 13
T +43 50 275 10
F +43 50 275 1109
E apkapkat

oder senden Sie uns das ausgefüllte Kontaktformular.

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