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Laws and Supervision

Pensionskassengesetz (PKG) Betriebspensionsgesetz (BPG)

 

Sämtliche Bundesgesetze können im Volltext über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgefragt werden.


Hier finden Sie wichtige Informationen sowie Downloads der Finanzmarktaufsicht für die Pensionskassen in Österreich 


Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

gemäß § 108a Einkommensteuergesetz

Für Arbeitnehmerbeiträge kann die prämienbegünstige Pensionsvorsorge gemäß § 108a Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen werden.

Für die Geltendmachung der Prämie bitten wir Sie, das Formular „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a Einkommen­steuergesetz (EStG) 1988“ ausgefüllt und unterfertigt an die APK Pensionskasse (an die angegebene Adresse in Linz bzw. praemienantrag@apk.at) einzusenden.

Die Prämie wird ab jenem Kalenderjahr bei der Finanzverwaltung beantragt, in welchem der Antrag bei der APK Pensionskasse eingereicht wird und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Eine rückwirkende Geltendmachung ist nicht möglich.

Hinweis: Ab dem Jahr 2021 besteht keine Möglichkeit mehr, die Arbeitnehmerbeiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen.


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