Laws and Supervision
Pensionskassengesetz (PKG) Betriebspensionsgesetz (BPG)
Sämtliche Bundesgesetze können im Volltext über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgefragt werden.
- Wissenswertes zum Pensionskassensystem
- Veröffentlichungspflichten
- Spezialthemen (Mindestertrag, Schwankungsrückstellung, usw.)
Hier finden Sie wichtige Informationen sowie Downloads der Finanzmarktaufsicht für die Pensionskassen in Österreich
Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
gemäß § 108a Einkommensteuergesetz
Für Arbeitnehmerbeiträge kann die prämienbegünstige Pensionsvorsorge gemäß § 108a Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen werden.
Für die Geltendmachung der Prämie bitten wir Sie, das Formular „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988“ ausgefüllt und unterfertigt an die APK Pensionskasse (an die angegebene Adresse in Linz bzw. praemienantrag@apk.at) einzusenden.
Die Prämie wird ab jenem Kalenderjahr bei der Finanzverwaltung beantragt, in welchem der Antrag bei der APK Pensionskasse eingereicht wird und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Eine rückwirkende Geltendmachung ist nicht möglich.
Hinweis: Ab dem Jahr 2021 besteht keine Möglichkeit mehr, die Arbeitnehmerbeiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen.