Die Pensionskasse kurz erklärt
Die Pensionskasse, das bedeutendste Instrument der betrieblichen Altersvorsorge in Österreich, ermöglicht dem Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine zusätzliche Pensionsvorsorge anzubieten. Zu diesem Zweck zahlt er laufend Beiträge an die Pensionskasse, ebenso kann auch der Mitarbeiter freiwillig Eigenbeiträge einzahlen. Die Pensionskasse verwaltet die Beiträge und veranlagt diese an den Kapitalmärkten. Ab Pensionsantritt wird das angesparte Kapital monatlich und zusätzlich zur gesetzlichen Pension ausbezahlt.
News & Aktuelles
Erfreuliche Veranlagungsergebnisse im Jahr 2023!
Top Performance für die APK Gruppe, sowohl die APK Pensionskasse AG, als auch die APK Vorsorgekasse mit top Ergebnissen im Jahr 2023!
Börsianer Auszeichnungen für die APK Gruppe
Bitte Lächeln!
Auch dieses Jahr konnte die APK Gruppe einige Auszeichnungen im Rahmen des Börsianer Rankings abstauben.
Frohe Weihnachten und ein erfolgreichen neues Jahr, wünscht Ihr APK-Team.
Weihnachten ist die Zeit des Miteinanders und der Wertschätzung.
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Aktuelles
APK Newsletter
APK - Newsletter zu folgenden Themen:
- Geschäftsbetrieb der APK Pensionskasse
- Zur aktuellen Situation auf den Kapitalmärkten
Infomaterial & Downloads
Informationen der Finanzmarktaufsicht
Hier finden Sie wichtige Informationen sowie Downloads der Finanzmarktaufsicht für die Pensionskassen in Österreich
Gesetze
Sämtliche Bundesgesetze können im Volltext über das Rechtsinformationssystem eingesehen werden.
Informationsbroschüren
Grundsätze der Veranlagungspolitik
Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Für Arbeitnehmerbeiträge kann die prämienbegünstige Pensionsvorsorge gemäß § 108a Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen werden.
Für die Geltendmachung der Prämie bitten wir Sie, das Formular „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988“ ausgefüllt und unterfertigt im Original an die APK Pensionskasse AG (an die angegebene Adresse in Linz bzw. praemienantrag@apk.at) einzusenden. Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.
Die Prämie wird ab jenem Kalenderjahr bei der Finanzverwaltung beantragt, in welchem der Antrag bei der APK Pensionskasse eingereicht wird und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Eine rückwirkende Geltendmachung ist nicht möglich.