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Arbeitgeber

APK Pensionskasse - Ihr kompetenter Partner

Die APK Pensionskasse wurde als erste Pensionskasse Österreichs gegründet und gilt als einer der Wegbereiter des österreichischen Pensionskassen-Systems. Seit Bestehen erzielen wir überdurchschnittlich hohe Veranlagungsergebnisse und weiten unser Geschäftsvolumen kontinuierlich aus. Wir sind stolz auf das langjährige Vertrauen unserer Kunden und unsere Spitzenposition am österreichischen Pensionskassen-Markt.

Als Spezialist für die betriebliche Altersvorsorge bieten wir Ihnen individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen. Bei der Implementierung und Umsetzung des Pensionskassenmodells profitieren Sie zusätzlich von der Professionalität und langjährigen Expertise unserer Mitarbeiter.

Mit transparenten und innovativen Strategien arbeiten wir täglich an Ihrem Erfolg. Höchste internationale Standards sind dabei unser Anspruch. Nationale wie internationale Auszeichnungen als führende österreichische Pensionskasse zeugen von unserer Qualität und Reputation.

Vorteile für Arbeitgeber

  • hohe Motivation der Mitarbeiter und langfristige Bindung an das Unternehmen
  • attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung
  • kein Sozialkapitalausweis in der Bilanz
  • Auslagerung der gesamten Verwaltung der Pensionszusagen (kein administrativer Aufwand im Unternehmen)
  • beitragsorientiertes Modell
    • ermöglicht hohe Planbarkeit des Aufwandes für Betriebspensionen
    • versicherungstechnische Risiken (Langlebigkeitsrisiko etc.) werden von der Pensionskasse übernommen
  • Übertragung bestehender Pensionszusagen auf die APK Pensionskasse möglich
  • steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitgeberbeiträge und keine Lohnnebenkosten (Sozialversicherung, Kommunalsteuer, etc.)

Pensionskassenmodelle

Beitragsorientiertes Modell

  • Höhe des Arbeitgeberbeitrags wird entweder als Fixbetrag oder in Relation zum laufenden Einkommen festgelegt
  • angespartes Kapital wird zum Pensionsantritt verrentet
  • Pensionen werden jährlich entsprechend dem erzielten Veranlagungsertrag und dem versicherungstechnischen Ergebnis (u.a. der Lebenserwartung) angepasst

Leistungsorientiertes Modell

  • Höhe der der künftigen Anfangspension wird festgelegt
  • entsprechend dieser Vorgabe und den von der Pensionskasse erzielten Ergebnissen wird der Arbeitgeberbeitrag jährlich neu ermittelt
  • unbeschränkte Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers: der Arbeitgeber haftet für die Entwicklung der Pension; erzielt die Pensionskasse zu geringe Erträge, muss der Arbeitgeber in der Pensionsphase Beiträge nachschießen; übersteigen hingegen die Erträge der Pensionskasse die Zielvorgaben, erhält der Arbeitgeber das überschießende Kapital zurück
  • zahlt der Arbeitgeber die Nachschüsse nicht, wird die Zusage in eine beitragsorientierte Zusage umgewandelt

Gestaltungsmöglichkeiten

Der Abschluss einer Pensionskassenvereinbarung bedarf im Vorfeld einer arbeitsrechtlichen Vereinbarung (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuelle Vereinbarung). In dieser sind das Beitrags- und das Leistungsrecht zu regeln. Diese Regelungen bilden die Grundlage des danach abzuschließenden Pensionskassenvertrags mit de APK Pensionskasse.

Personen, die am Pensionskassenmodell teilnehmen können

  • Arbeitnehmer in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
  • Mitglieder von Vertretungsorganen juristischer Personen des Privatrechts und Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen
  • Vertragsbedienstete, Beamte und Personen, die unter das Bezüge-Gesetz fallen
  • überlassene Arbeitnehmer gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

Gestaltungspunkte (Beitrags- und Leistungsrecht)

  • zu erfassender Personenkreis (Gruppenbildung möglich; Gleichbehandlungsgrundsatz beachten)
  • Aufnahmebedingungen wie Eintrittsalter, Wartezeit, Beginn der Beitragszahlungen
  • Beitragsgrundlage und -höhe (z.B.: in Prozent des Grundgehalts, oder ein Fixbetrag) sowie das Beitragsleistungsintervall (monatlich, jährlich)
  • Voraussetzungen für die Pensionsleistungen (Antrittsalter, Fälligkeit der Pensionen)
  • Leistungsarten (Alters- und Hinterbliebenenpensionen sind verpflichtend, Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen sind fakultativ)
  • Unverfallbarkeitsfrist (maximal drei Jahre)
  • Voraussetzungen für Aussetzung von Beitragszahlungen

Steuervorteile

  • Arbeitgeberbeiträge können im beitragsorientierten Modell bis zu 10 % der Lohn- und Gehaltssumme als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; die 10 %-Grenze bezieht sich auf alle in das Pensionskassenmodell einbezogenen Mitarbeiter
  • bei Übertragungen von direkten Leistungszusagen auf eine Pensionskasse: Differenz zwischen steuerlicher Rückstellung und Übertragungsbetrag kann auf 10 Jahre verteilt steuerlich abgesetzt werden
  • Arbeitgeberbeiträge sind frei von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Abgaben (Kommunalsteuer, etc.)
  • Versicherungssteuer: 2,5 % der Beiträge (laufende und einmalige Beiträge) bzw. 4 % für die Übertragung von Einzelzusagen wie z.B. für Geschäftsführer und Vorstände

Beitritt zur APK Pensionskasse

Unsere ExpertInnen beraten Sie gerne und begleiten Sie kompetent und professionell bei der Implementierung eines Pensionskassenmodells für Ihre Mitarbeiter.
Bei Interesse bitten wir um Kontaktaufnahme unter 050 275 – 10.