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Gesetze und Aufsicht
Pensionskassengesetz (PKG) Betriebspensionsgesetz (BPG)
Sämtliche Bundesgesetze können im Volltext über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgefragt werden.
- Wissenswertes zum Pensionskassensystem
- Veröffentlichungspflichten
- Spezialthemen (Mindestertrag, Schwankungsrückstellung, usw.)
Hier finden Sie wichtige Informationen sowie Downloads der Finanzmarktaufsicht für die Pensionskassen in Österreich
Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
gemäß § 108a Einkommensteuergesetz
Für Arbeitnehmerbeiträge kann die prämienbegünstige Pensionsvorsorge gemäß § 108a Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen werden.
Für die Geltendmachung der Prämie ersuchen wir Sie, das Formular „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988“ vollständig ausgefüllt und unterfertigt gemeinsam mit Ihrer Erklärung zur Leistung von Arbeitnehmerbeiträgen an Ihre Personalverrechnung zu übermitteln, diese leitet den Antrag an die APK Pensionskasse weiter. Bzw. können Sie diesen Antrag auch an die APK Pensionskasse (an die angegebene Adresse in Linz bzw. praemienantrag@apk.at) übermitteln. Der Antrag E108a muss bis spätestens 31.12. des Jahres bei der APK Pensionskasse einlangen, um die Prämienförderung für die gesamten Arbeitnehmerbeiträge iSd § 108a EStG des entsprechenden Kalenderjahres zu beantragen. Dieser ist einmalig zu stellen und gilt bis auf Widerruf. Eine rückwirkende Geltendmachung ist nicht möglich.
Hinweis: Ab dem Jahr 2021 besteht keine Möglichkeit mehr, die Arbeitnehmerbeiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen.