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Infomaterial und mehr
Gesetze und Aufsicht
Pensionskassengesetz (PKG) Betriebspensionsgesetz (BPG)
Sämtliche Bundesgesetze können im Volltext über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgefragt werden.
- Wissenswertes zum Pensionskassensystem
- Veröffentlichungspflichten
- Spezialthemen (Mindestertrag, Schwankungsrückstellung, usw.)
Hier finden Sie wichtige Informationen sowie Downloads der Finanzmarktaufsicht für die Pensionskassen in Österreich
Grundsätze der Veranlagungspolitik
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 1
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 2
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 3
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 4
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 6
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 7
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 9
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 10
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 13
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 14
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 15
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 16
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 17
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 18
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 19
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 20
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 22
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 23 SubVG 1
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 23 SubVG 2
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 24 SubVG 2
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 24 SubVG 3
- Grundsätze der Veranlagungspolitik VRG 25
Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
gemäß § 108a Einkommensteuergesetz
Die prämienbegünstige Pensionsvorsorge gemäß § 108a Einkommensteuergesetz kann ausschließlich für Arbeitnehmerbeiträge in Anspruch genommen werden.
Für die Geltendmachung der Prämie ersuchen wir Sie, das Formular „Prämienantrag“ vollständig ausgefüllt (Hilfestellung dazu finden Sie in der Datei „Ausfüllhilfe Prämienantrag“) und unterfertigt gemeinsam mit Ihrer Erklärung zur Leistung von Arbeitnehmerbeiträgen an Ihre Personalverrechnung zu übermitteln, diese leitet den Antrag an die APK Pensionskasse weiter.
Sofern Sie Ihr Dienstverhältnis zum beitragsleistenden Arbeitgeber beendet haben und (weiter) Eigenbeiträge leisten, können Sie diesen Antrag auch direkt an die APK Pensionskasse via Email an praemienantrag@apk.at übermitteln.
Der Antrag E 108a muss bis spätestens 31.12. jenes Jahres bei der APK Pensionskasse einlangen, in welchem Sie Arbeitnehmerbeiträge geleistet haben, um die Prämienförderung für die gesamten Arbeitnehmerbeiträge im Sinne des § 108a EStG des entsprechenden Kalenderjahres zu beantragen. Dieser ist einmalig zu stellen und gilt bis auf Widerruf. Eine rückwirkende Geltendmachung ist nicht möglich.
Hinweis: Seit dem Jahr 2021 besteht keine Möglichkeit mehr, die Arbeitnehmerbeiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen.
Prämienantrag
Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a EStG
Ausfüllhilfe Prämienantrag
Schritt für Schritt Anleitung zur Befüllung des Prämienantrages.
Fortsetzung mit eigenen Beiträgen
Gem. § 5 Abs. 2 Z 5 Betriebspensionsgesetz ist nach Beendigung des Dienstverhältnisses und unter bestimmten Voraussetzungen eine Fortsetzung mit eigenen Beiträgen möglich.
Näheres dazu finden Sie auf unserem Merkblatt.
Merkblatt
zur Fortsetzung mit eigenen Beiträgen
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Leistungsberechtigte (Pensionisten) mit Hauptwohnsitz im Ausland, sind verpflichtet, die Versteuerung in ihrem Wohnsitzstaat durchzuführen. Wenn der steuerliche Wohnsitz in einem Staat ist, mit dem Österreich ein „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ hat, ist ein entsprechendes Formular ZSQU1 (Ansässigkeitsbescheinigung) bestätigt an die APK Pensionskasse zu übermitteln, sodass die Pension ohne Abzug der inländischen Lohnsteuer ausbezahlt werden kann.
Näheres dazu finden Sie auf unserem Merkblatt.
Formular ZSQU1
Formular zur Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-QU1)
Merkblatt zum Formular ZSQU1
Merkblatt zum Formular zur Ansässigkeitsbescheinigung (ZS-QU1)
Informationsbroschüren
Informationsbroschüre
APK Pensionskasse AG