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Gesetze und Aufsicht

Pensionskassengesetz (PKG) Betriebspensionsgesetz (BPG)

Sämtliche Bundesgesetze können im Volltext über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgefragt werden.


Hier finden Sie wichtige Informationen sowie Downloads der Finanzmarktaufsicht für die Pensionskassen in Österreich 


Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

gemäß § 108a Einkommensteuergesetz

Die prämienbegünstige Pensionsvorsorge gemäß § 108a Einkommensteuergesetz kann ausschließlich für Arbeitnehmerbeiträge in Anspruch genommen werden.

Für die Geltendmachung der Prämie ersuchen wir Sie, das Formular „Prämienantrag“ vollständig ausgefüllt (Hilfestellung dazu finden Sie in der Datei „Ausfüllhilfe Prämienantrag“) und unterfertigt gemeinsam mit Ihrer Erklärung zur Leistung von Arbeitnehmerbeiträgen an Ihre Personalverrechnung zu übermitteln, diese leitet den Antrag an die APK Pensionskasse weiter.
Sofern Sie Ihr Dienstverhältnis zum beitragsleistenden Arbeitgeber beendet haben und (weiter) Eigenbeiträge leisten, können Sie diesen Antrag auch direkt an die APK Pensionskasse via Email an praemienantrag@apk.at übermitteln.
Der Antrag E 108a muss bis spätestens 31.12. jenes Jahres bei der APK Pensionskasse einlangen, in welchem Sie Arbeitnehmerbeiträge geleistet haben, um die Prämienförderung für die gesamten  Arbeitnehmerbeiträge im Sinne des § 108a EStG des entsprechenden Kalenderjahres zu beantragen. Dieser ist einmalig zu stellen und gilt bis auf Widerruf. Eine rückwirkende Geltendmachung ist nicht möglich.

Hinweis: Seit dem Jahr 2021 besteht keine Möglichkeit mehr, die Arbeitnehmerbeiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen.


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