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Neuerungen im Pensionskassenrecht

(§ 1 Abs. 2a PKG)

15.600 Euro (ab 1. Jänner 2024)

Rechnungsparameterverordnung der FMA

für neu abzuschließende Pensionskassenverträge sowie für neu aufzunehmende Anwartschaftsberechtigte in einen bestehenden Pensionskassenvertrag gilt (seit 1. Jänner 2020):

  • höchstzulässiger Rechnungszins: 2 %
  • höchstzulässiger rechnungsmäßiger Überschuss: 4 %

(§ 108a EStG)

Arbeitnehmerbeiträge bis 1.000 Euro pro Jahr werden mit 4,25 % gefördert

Valerie Hackl neu in den Aufsichtsrat der APK Pensionskasse AG gewählt

Sie folgt der bisherigen Vorsitzenden Barbara Potisk-Eibensteiner nach

WINNER - IPE Real Estate Global Conference & Awards 2024

Die IPE Real Estate Global Awards zeichnen Exzellenz und Innovation bei institutionellen Immobilieninvestments aus und schaffen damit einen bedeutsamen…

Vorstand Manfred Brenner im Fonds Exclusiv Interview

„Den Nutzen für alle maximieren“

Angefangen beim Kundenportal bis hin zu optimierten Abläufen werden die Vorteile der Digitalisierung verstärkt spürbar. Im…

Erfreuliche Veranlagungsergebnisse im Jahr 2023!

Top Performance für die APK Gruppe, sowohl die APK Pensionskasse AG, als auch die APK Vorsorgekasse AG mit top Ergebnissen im Jahr 2023!

Börsianer Auszeichnungen für die APK Gruppe

Bitte Lächeln!

Auch dieses Jahr konnte die APK Gruppe einige Auszeichnungen im Rahmen des Börsianer Rankings abstauben.

 

Der APK-Geschäftsbericht 2022 ist da.

Lesen Sie rein – alle Informationen zum Bilanzjahr 2022 auf einem Blick.

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