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Neuerungen im Pensionskassenrecht

(§ 1 Abs. 2a PKG)

14.400 Euro (ab 1. Jänner 2023)

Rechnungsparameterverordnung der FMA

für neu abzuschließende Pensionskassenverträge sowie für neu aufzunehmende Anwartschaftsberechtigte in einen bestehenden Pensionskassenvertrag gilt (seit 1. Jänner 2020):

  • höchstzulässiger Rechnungszins: 2 %
  • höchstzulässiger rechnungsmäßiger Überschuss: 4 %

(§ 108a EStG)

Arbeitnehmerbeiträge bis 1.000 Euro pro Jahr werden mit 4,25 % gefördert

News

"Wohlstand für den Ruhestand" Börsianer-Kommentar

Verantwortung für die finanzielle Zukunft zu übernehmen, zahlt sich unabhängig vom Geschlecht immer aus, dennoch haben Frauen einen höheren Aufholbedarf in…

Weihnachtsspende

3.000 Euro für das 3x21 Zentrum zur Förderung und Begleitung von Kindern mit Trisomie 21

APK Weihnachtsgrüße

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

APK gewinnt gleich zwei Awards bei den Investment & Pensions Europe (IPE) Awards

Anfang Dezember fand die diesjährige IPE Konferenz mit anschließender Preisverleihung in Rotterdam statt. Die APK Pensionskasse wurde in diesem Jahr gleich…

APK Pensionskasse AG als Gewinner des Börsianer Rankings

Das Fachmagazin „Börsianer“ stellt der APK Pensionskasse AG ein erstklassiges Zeugnis aus.

Veranlagungs-News Oktober 2022

Das Börsenjahr 2022 war bisher von hohen Unsicherheiten und starken Kursverlusten an den Aktien- und Anleihenmärkten geprägt.

Archiv

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