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FAQs

Allgemeines

Was ist eine Pensionskasse?

Eine Pensionskasse ist ein Unternehmen, welches Beiträge einhebt, diese veranlagt und Ihnen lebenslange Pensionen auszahlt. Mit der Pensionskasse können Sie eine zusätzliche Pension – neben der gesetzlichen Pension – erwerben. Damit ist die Pensionskasse die ideale Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Altersvorsorge.

Wer ist die APK Pensionskasse?

Die APK Pensionskasse wurde im Jahr 1990 als erste österreichische Pensionskasse gegründet. Sie zählt seitdem zu den größten Pensionskassen Österreichs. Sie betreut rund 150.000 Berechtigte und verfügt über ein Pensionsvermögen von rund 6 Mrd. Euro. Als Spezialist für betriebliche Altersvorsorge bieten wir individuelle Lösungen für Klein-, Mittel- und Großkunden. Bei der Implementierung und Umsetzung profitieren Sie zusätzlich von der Professionalität und fachlichen Expertise unserer Mitarbeiter.

Wo liegen die Vorteile einer Pensionskasse?

Für Unternehmen:

  • die Aufwendungen für eine Betriebspension sind leicht kalkulierbar
  • die Beiträge gelten als Betriebsausgabe bzw. sind von Lohnnebenkosten befreit
  • volle Ausfinanzierung während der Aktivphase, keine Finanzierungsaufwendungen im Pensionszeitraum
  • die Zusatzpension wird von der APK Pensionskasse ausbezahlt - daher kein administrativer Aufwand im Unternehmen

Für Mitarbeiter:

  • hohe Sicherheit, da langfristig nicht vom Schicksal des Arbeitgebers abhängig
  • Möglichkeit, durch Leistung freiwilliger Eigenbeiträge die Zusatzpension zu erhöhen

Wie sicher ist die Pensionskassen-Pension?

Pensionskassen verwalten treuhändisch die Pensionsgelder in eigenen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften. Dadurch können Dritte auf Ihre Pensionsgelder nicht zugreifen.

Wer kann der APK Pensionskasse beitreten?

Beitreten der APK Pensionskasse können nur Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter. Aber auch der Arbeitgeber selbst kann beitreten.

Was ist zu tun, um der APK Pensionskasse beizutreten?

Mindestens eine der folgenden Bedingungen ist Voraussetzung für den Beitritt zur APK Pensionskasse:

  • Abschluss einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber
  • Abschluss von Einzelvereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, wenn kein Betriebsrat vorhanden bzw. Arbeitnehmer nicht von einem Betriebsrat vertreten werden
  • in einigen Branchen ist der Beitritt im Kollektivvertrag geregelt

Diese Vereinbarungen regeln die Beitrittsvoraussetzungen sowie das Beitrags- und Leistungsrecht. In weiterer Folge ist zwischen dem Arbeitgeber und der Pensionskasse ein Pensionskassenvertrag gemäß § 15 Pensionskassengesetz abzuschließen, der den oben angeführten arbeitsrechtlichen Vereinbarungen entspricht.

Was ist eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft?

In einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft werden Berechtigte und deren Pensionsgelder zusammengefasst. Diese Berechtigten tragen sowohl das versicherungstechnische als auch das Veranlagungsrisiko gemeinschaftlich. Dabei gilt:

  • Pensionskassen können mehrere Veranlagungs- und Risikogemeinschaften führen
  • die Mindestgröße einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft umfasst 1.000 Personen; wird diese unterschritten, muss sie aufgelöst oder mit einer anderen zusammengeführt werden
  • innerhalb einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft können auch Sub-Veranlagungsgemeinschaften mit unterschiedlicher Veranlagungsausrichtung geführt werden

Kann ich die Veranlagungs- und Risikogemeinschaft wechseln?

Ja, wenn eine Wechselmöglichkeit vorab im Pensionskassenvertrag vereinbart wurde.

Wie werden Ihre Beiträge veranlagt?

Im Pensionskassengesetz (§ 25) sind die Veranlagungsvorschriften genau festgelegt: Ziel ist es, hohe und langfristige Erträge bei entsprechender Sicherheit zu erreichen. Dies wird durch eine breite Mischung und Streuung der Veranlagungstitel gewährleistet. Die Hauptassetklassen sind Anleihen, Aktien, Immobilien und Alternatives. Veranlagt werden die Pensionsgelder in einer gesonderten Veranlagungs- und Risikogemeinschaft.

Die APK Pensionskasse ist seit dem Gründungsjahr 1990 dafür bekannt, bei geringerer Volatilität überdurchschnittlich hohe Erträge zu erzielen.

Kann ich die Veranlagung mitbestimmen?

Generell könnten nur Arbeitgeber, die selbst eine betriebliche Veranlagungs- und Risikogemeinschaft mit mindestens 1.000 Berechtigten gegründet haben, die Veranlagung mitbestimmen. Meist wird darauf jedoch verzichtet.

In den offenen Veranlagungs- und Risikogemeinschaften hingegen ist eine Mitsprache nicht vorgesehen. In diesen Fällen ist jedoch - wenn vertraglich verbart - ein Wechsel in eine andere Veranlagungs- und Risikogemeinschaft mit einer unterschiedlichen Veranlagungsstrategie möglich.

Was ist die Mindestertragsgarantie?

Bei der Mindestertragsgarantie wird den Berechtigten im Fünfjahresdurchschnitt ein bestimmter Veranlagungsertrag garantiert, sie muss jedoch vorab im Pensionskassenvertrag vereinbart werden. Die Kosten für diese Garantie werden als zusätzliche Vermögensverwaltungskosten den Berechtigten verrechnet.

Muss der Pensionskassenvertrag eine Mindestertragsgarantie vorsehen?

Nein. Seit 2005 gibt es auch Pensionskassenverträge ohne Mindestertragsgarantie, mittlerweile stellen diese Verträge die überwiegende Mehrheit dar. Ein Wechsel in einen Pensionskassenvertrag mit oder ohne Mindestertragsgarantie ist jederzeit möglich.

Welche Informationen bekommen Arbeitnehmer von der APK Pensionskasse?

Sowohl die Anwartschaftsberechtigten als auch die Leistungsberechtigten erhalten jährlich eine Kontonachricht (Leistungs- bzw. Renteninformation), laut § 19b PKG auf einem dauerhaften Datenträger. Darin werden ausgewiesen:

  • geleistete Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträge
  • gutgeschriebene Veranlagungserträge
  • Pensionskapital, aufgegliedert nach Deckungs- und Schwankungsrückstellung
  • Pensionsberechnung zu unterschiedlichen Pensionsantrittszeitpunkten oder aktuelle Pension
  • Ergebnisbericht der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

Ihr Pensionskonto in der APK Pensionskasse samt Kontonachrichten kann über unser Kundenportal eingesehen werden. Den entsprechenden Aktivierungscode finden Sie auf postalisch erhaltenen Schreiben der APK Pensionskasse AG an Sie.

Wer kann an der Hauptversammlung der APK Pensionskasse teilnehmen?

An der Hauptversammlung der APK Pensionskasse können Aktionäre, Arbeitgeber, Anwartschafts- und Leistungsberechtigte teilnehmen. In der Regel werden die Anwartschaftsberechtigten durch den für sie zuständigen Betriebsrat vertreten. Eine schriftliche Anmeldung ist bis drei Werktage vor der Hauptversammlung erforderlich.

Üblicherweise findet die Hauptversammlung der APK Pensionskasse im Juni statt. Der genaue Termin wird zeitgerecht auf der Homepage veröffentlicht.

Was ist eine Schwankungsrückstellung?

Die Schwankungsrückstellung ist ein Reservetopf. Dieser Reservetopf wird in Jahren eines überdurchschnittlichen Veranlagungsergebnisses dotiert und in Jahren mit geringerem Veranlagungserfolg aufgelöst. Ziel ist es, dadurch eine konstantere Pensionsentwicklung zu ermöglichen.

Was passiert bei Beendigung des Dienstverhältnisses?

  • Beendigung durch Pensionierung:
    wird das Dienstverhältnis durch Antritt der Pension beendet, meldet dies der Arbeitgeber der APK Pensionskasse. Unmittelbar danach erhalten Sie von der APK Pensionskasse eine Benachrichtigung sowie die entsprechenden Antragsformulare.
  • Beendigung vor dem Leistungsfall (vor Pensionsantritt):
    wird das Dienstverhältnis vor der Pensionierung beendet und wurde die Unverfallbarkeitsfrist bereits erfüllt, wird ein Unverfallbarkeitsbetrag errechnet, über welchen Sie verfügen können.

Siehe auch: Ansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Welche Kosten fallen in der APK Pensionskasse an?

Die Kosten für die Pensionskasse sind im jeweiligen Pensionskassenvertrag geregelt bzw. auf der jährlichen Kontoinformation ersichtlich.

Beiträge

In welcher Höhe muss der Arbeitgeber Beiträge entrichten?

Die Höhe der zu entrichtenden Arbeitgeberbeiträge ist in den arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvereinbarung) zu regeln.

Bei beitragsorientierten Zusagen sind die Arbeitgeberbeiträge betragsmäßig oder in fester Relation zum laufenden Entgelt festzulegen. Zusätzlich können variable Beiträge festgelegt werden.

Bei leistungsorientierten Zusagen richtet sich die Höhe der Beiträge nach der dem Deckungsbedarf für die zukünftige Pension.

Wie hoch können Arbeitnehmerbeiträge sein?

Grundsätzlich dürfen die Beiträge des Arbeitnehmers die jährlichen Beiträge des Arbeitgebers nicht übersteigen. Ausnahmen können jedoch dann bestehen, wenn der Arbeitgeber seine Beiträge einstellt, aussetzt oder einschränkt, bei leistungsorientierten Zusagen oder im Falle einer Anspruchnahme einer Prämie gemäß § 108a EStG (Arbeitnehmerbeiträge bis 1.000 Euro können geleistet werden).

 

Was bedeutet eine Fortsetzung mit eigenen Beiträgen?

Gem. § 5 Abs. 2 Z 5 Betriebspensionsgesetz ist nach Beendigung des Dienstverhältnisses und unter bestimmten Voraussetzungen eine Fortsetzung mit eigenen Beiträgen möglich. In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihre Kontaktperson in der APK Pensionskasse.

Können die Beiträge in der APK Pensionskasse verfallen?

Arbeitnehmerbeiträge können nicht verfallen.

Arbeitgeberbeiträge können vor Eintritt der Unverfallbarkeitsfrist verfallen. Diese beträgt höchstens drei Jahre, im Pensionskassenvertrag kann jedoch eine kürzere Unverfallbarkeitsfrist vereinbart werden. Endet das Dienstverhältnis vor Ablauf dieser Frist, verfallen die Arbeitgeberbeiträge zugunsten der anderen Berechtigten.

Was passiert im Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers?

Es bleiben alle geleisteten Beiträge dem Arbeitnehmer erhalten.

Steuern

Welche Steuervorteile gibt es?

Wann muss die APK-Pension gemeinsam mit der gesetzlichen Pension versteuert werden?

Bezieht der Pensionist neben der APK-Pension eine gesetzliche Pension, können beide Pensionen gemeinsam versteuert werden.

Wie erfolgt die Versteuerung von Pensionen, die an im Ausland lebenden Pensionisten erbracht werden?

Sollte der Leistungsberechtigte (Pensionist) seinen Hauptwohnsitz im Ausland haben, ist dieser verpflichtet, die Versteuerung in seinem Wohnsitzstaat durchzuführen. Wenn der steuerliche Wohnsitz in einem Staat ist, mit dem Österreich ein „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ hat, ist ein entsprechendes Formular ZSQU1 (Ansässigkeitsbescheinigung) bestätigt an die APK Pensionskasse zu übermitteln, sodass die Pension ohne Abzug der inländischen Lohnsteuer ausbezahlt werden kann.

Näheres dazu finden Sie auf unserem Merkblatt.

Pensionen

Welche Arten von Pensionen bzw. an wen werden Pensionen erbracht?

Die APK Pensionskasse gewährt (verpflichtend) Alters- und Hinterbliebenenpensionen gemäß den vertraglichen Bestimmungen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen hat grundsätzlich der hinterbliebene Ehepartner bzw. eingetragene Partner sowie die Waisen. Zusätzlich kann im Pensionskassenvertrag auch für die/den hinterbliebene/n Lebensgefährtin/en anstatt eines Ehepartners oder eingetragenen Partners ein Anspruch definiert und auch eine Leistung für den Fall einer Berufsunfähigkeit/Invalidität (Anspruch entsteht nur im aufrechten Dienstverhältnis) vereinbart werden.

Ab wann kann ich meine APK-Pension in Anspruch nehmen?

Der frühestmögliche Pensionsantritt ist im Pensionskassenvertrag festzulegen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass kein Dienstverhältnis zum beitragsleistenden Arbeitgeber mehr besteht.

Wie lange wird die APK Pension ausbezahlt?

Alters-, Witwen und Witwerpensionen werden lebenslang ausbezahlt. Hingegen werden Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Waisenpensionen solange bezahlt, solange ein Anspruch besteht.

Wie oft wird die Pensionskassenpension ausbezahlt?

Die Anzahl der Auszahlungen richtet sich nach dem Pensionskassenvertrag. In der Regel wird die APK-Zusatzpension 14 Mal jährlich ausbezahlt.

Kann ich mein angespartes Kapital per Einmalauszahlung abheben?

Eine Einmalauszahlung (Abfindung) ist nur dann möglich, wenn der Kontostand (bei Pensionierung oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses) den Betrag gemäß § 1 Abs. 2 Z. 1 Pensionskassengesetz nicht übersteigt. In allen anderen Fällen werden Pensionen ausbezahlt.

Was muss ich tun, damit meine Pensionskassenpension ausbezahlt wird?

Damit die APK Pensionskasse eine Leistung zuerkennt, ist jedenfalls ein Antrag erforderlich. Sofern uns Ihr Arbeitgeber über Ihre bevorstehende Pensionierung informiert, senden wir Ihnen ein Antragsformular zu. In allen anderen Fällen bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Dieses Antragsformular muss ausgefüllt mit den notwendigen Unterlagen (z.B. PVA-Bescheid, Heiratsurkunde, Bankbestätigung) an uns retourniert werden.

Ist mein Pensionsanspruch von der gesetzlichen Pension abhängig?

Im beitragsorientierten Modell wird eine APK-Pension ausbezahlt, die unabhängig vom Antrittsalter und der Höhe der gesetzlichen Pension ist. Hingegen kann im leistungsorientierten Modell eine etwaige gesetzliche Pension berücksichtigt (angerechnet) werden.

Können sich die Pensionszahlungen ändern?

Bei beitragsorientierten Zusagen wird die Pension aufgrund des Veranlagungserfolges, des versicherungstechnischen Ergebnisses sowie der Veränderung der Schwankungsrückstellung jährlich angepasst. Die Anpassung erfolgt rückwirkend zum 1.1. des Kalenderjahres.

Bei leistungsorientierten Zusagen richtet sich die Anpassung nach der arbeitsrechtlichen Vereinbarung.