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Steuerliche Förderung der Arbeitnehmerbeiträge ab 2021

Ab 2021 können Arbeitnehmerbeiträge nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Jedoch kann für Arbeitnehmerbeiträge bis 1.000 Euro jährlich eine staatliche Prämie gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (derzeit 4,25%) in Anspruch genommen werden.

Für die Geltendmachung der Prämie bitten wir Sie, das Formular „Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988“ ausgefüllt und unterfertigt an die APK Pensionskasse (an die angegebene Adresse in Linz bzw. praemienantrag@apk.at) einzusenden.

Die Prämie wird ab jenem Kalenderjahr von der APK Pensionskasse bei der Finanzverwaltung beantragt und ihrem Pensionskonto gutgeschrieben, in welchem der Antrag bei der APK Pensionskasse eingereicht wird.  Dieser Antrag bleibt bis auf Widerruf gültig. Eine rückwirkende Antragstellung ist nicht möglich.

Ein weiterer Vorteil der Prämienförderung ist, dass die daraus resultierenden Pensionsleistungen völlig steuerfrei sind.