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Nachhaltigkeit

Corporate Identity - Wofür wir stehen

Wir als Pensionskasse sind uns der Verantwortung gegenüber Umwelt, Sozialem und den Prinzipien guter Unternehmensführung (ESG) bewusst. Wir sind davon überzeugt unsere wirtschaftlichen Ziele auch mit nachhaltigem Handeln zu erreichen und so einen Beitrag für eine bessere Welt zu leisten.

Wir sind davon überzeugt, dass Unternehmen, die sich nicht an ESG-Standards bzw. -Trends halten, in Zukunft Investoren sowie Kunden verlieren werden und somit in der Regel keine guten Investitionen darstellen können.

Durch die stufenweise Aufnahme von ESG-Kriterien in den Veranlagungsprozess kann aus unserer Sicht das Risiko- bzw. Ertragsprofil wahrscheinlich verbessert und gleichzeitig der gesellschaftlichen Verantwortung nachgekommen werden.

ESG-Schwerpunkte

Unsere ESG-Schwerpunkte sollen einen kurzen Überblick darüber geben, was uns - als der Nachhaltigkeit verpflichteter Finanzinvestor - wichtig ist:  

 

Environmental (Umwelt)

 
  • Schrittweise Verbesserung des CO2-Fußabdrucks
  • Erreichung der Klimaziele
  • Vermeidung von groben Umweltfahrlässigkeiten-/schäden
  • Stärkung von Staaten mit positiver Klimapolitik
 

 

Social (Soziales)

 
  • Schutz der Zivilbevölkerung
  • Sicherung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen
  • Bevorzugung von demokratischen Staaten mit einem hohen Maß an Menschenrechten
 

 

Governance (Unternehmensführung)

 
  • Vermeidung von Korruption
  • Stimmrechtsausübung zur Förderung nachhaltiger Geschäftspraktiken
  • Vermeidung von Geschäftstätigkeiten in Steueroasen
 

Die hier dargestellte Auflistung stellt lediglich einen groben Überblick dar. Eine genaue Aufschlüsselung unserer Kriterien findet sich in den Dokumenten unseres Nachhaltigkeitskonzeptes APK Delta.

Klimaziele

Wir bekennen uns zu den Zielen der weltweiten Klimaschutz-Vereinbarung in Paris vom 12. Dezember 2015. Diese sind unter anderem

  • Begrenzen des langfristigen Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten
  • Begrenzen des Anstiegs auf 1,5 °C, da dies die Risiken bzw. Folgen des Klimawandels deutlich vermindert
  • Erhöhen der Anpassungsfähigkeit der Staaten an die negativen Folgen des Klimawandels
  • Vereinbarkeit der Finanzströme mit den Klimazielen

Wir können und wollen konkret zum vierten Punkt der „Vereinbarkeit der Finanzströme“ einen wesentlichen Beitrag leisten.

Der „CO2-Fußabdruck“ ist hier das entscheidende Schlagwort. Daher sind wir als Finanzinvestor unter anderem bemüht, die CO2-Belastungen, die Staaten bzw. Unternehmen verursachen, in unsere Bewertungskriterien miteinfließen zu lassen. Wir überwachen daher laufend den CO2-Fußabdruck unserer Investments - mit dem Ziel der schrittweisen Reduktion des CO2-Ausstoßes.

Festzuhalten ist auch, dass es in gewissen Branchen aktuell keine Alternativen zu CO2-intensiven Fertigungsprozessen gibt, doch auch diese Produkte werden weltweit benötigt. Ein leichtfertiger Ausschluss oder eine Benachteiligung dieser Unternehmen könnte dazu führen, dass wichtige Finanzierung im Bereich der Forschung- und Entwicklung nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht und die langfristige Erreichung der Klimaziele gefährden.

Daher setzen wir als APK Pensionskasse in der Beurteilung der Unternehmen auch stark auf klares Commitment zum Erreichen der Klimaziele.

APK Delta - das Nachhaltigkeitskonzept der APK Pensionskasse AG

In der Mathematik steht das Delta für die Differenz - also den Unterschied. Deshalb wird Nachhaltigkeit in den gesamten Portfolios mit all ihren verschiedenen Anlageinstrumenten und Emittenten berücksichtigt, ohne einzelne Segmente von der Gültigkeit auszuklammern. Dieses allumfassende Konzept macht den “entscheidenden Unterschied” aus.
APK Delta

rfu - Nachhaltigkeitsberatung

Die rfu - Mag. Reinhard Friesenbichler Unternehmensberatung unterstützt die APK Pensionskasse AG bei der nachhaltigen Ausrichtung des Portfolios. Es wird dabei der komplette Prozess von der strategischen Konzeption bis hin zur Entwicklung von Kriterien und Einbettung in den Investmentprozess analysiert und optimiert. Das gemeinsam erarbeitete Konzept umfasst allgemeine Nachhaltigkeitsgrundsätze, Ausschluss- und Positivkriterien, Nachhaltigkeitskategorien und Portfoliosegmente, die Integration in den Investmentprozess sowie Bewertungs- und Controllingverfahren.

Principles for Responsible Investment (PRI)

Mit der Unterzeichnung dieser Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren leisten wir einen Beitrag zur Entwicklung eines nachhaltigeren Finanzsystems.

Wir verpflichten uns damit, ESG-Kriterien bei all unseren Geschäftsaktivitäten zu berücksichtigen, soweit dies mit unserer treuhänderischen Verantwortung vereinbar ist. Die sechs Prinzipien (www.unpri.org/pri) sehen unter anderem die jährliche Veröffentlichung eines Transparenzberichts über die Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung vor.

 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

gemäß Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-VO) ist seit 10. März 2021 anwendbar. Die Offenlegungs-VO sieht einen harmonisierten Ansatz in Bezug auf nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen für Anleger im Finanzdienstleistungssektor des EWR vor und soll mehr Transparenz darüber schaffen, wie Finanzmarktteilnehmer Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen integrieren und negative Nachhaltigkeitsauswirkungen im Investmentprozess berücksichtigen.

Für die Zwecke der Offenlegungs-VO erfüllt die APK Pensionskasse als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung die Kriterien eines "Finanzmarktteilnehmers" und unterliegt daher den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten.

Nachstehend finden Sie zum Downloaden Informationen auf Unternehmensebene zur Strategie für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und mit nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (gemäß Artikel 3 und 4 der Offenlegungs-VO) sowie Informationen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (gemäß Artikel 5 der Offenlegungs-VO).