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Externe Kontrollen

Jährlich finden

  • eine umfassende Überprüfung durch den Abschlussprüfer im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung und
  • laufende versicherungsmathematische Prüfungen durch einen externen Prüfaktuar statt.

Quartalsweise erfolgt

  • eine Prüfung der Geschäftsgebarung durch die Interne Revision (externe Prüfer),
  • ein Veranlagungsreporting an die Finanzmarktaufsicht und eine
  • Performancemeldung an die Österreichische Kontrollbank.

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde überprüft laufend die Einhaltung des Pensionskassengesetzes (z.B. im Rahmen von Company Visits).

Der Bundesminister für Finanzen bestellt einen Staatskommissär und einen Stellvertreter, die an den Aufsichtsratssitzungen der Pensionskasse als Organ der Finanzmarktaufsicht teilnehmen.