Neuerungen im Pensionskassenrecht
13.308 Euro (2025)
13.539 Euro (voraussichtlich 2026)
Rechnungsparameterverordnung der FMA
für neu abzuschließende Pensionskassenverträge sowie für neu aufzunehmende Anwartschaftsberechtigte in einen bestehenden Pensionskassenvertrag gilt (seit 1. Jänner 2020):
- höchstzulässiger Rechnungszins: 2 %
- höchstzulässiger rechnungsmäßiger Überschuss: 4 %
Arbeitnehmerbeiträge bis 1.000 Euro pro Jahr werden mit 4,25 % gefördert
APK Pensionskasse zu Gast im IPE „Leaders in Investment“-Podcast
Welche Herausforderungen und Chancen prägen derzeit die institutionelle Veranlagung? Einblicke dazu geben Manfred Brenner und Poul Thybo im aktuellen „Leaders…
APK Pensionskasse AG gewinnt IPE Award für Emerging Markets Strategie
GEWINNER - Emerging Markets Strategie
APK Weihnachtsgrüße 2025
Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr!
APK Weihnachtsspende 2025
Dieses Jahr unterstützen wir die Organisation ALLIANZ für KINDER in Kriegs- und Krisengebieten.
Goldregen für die APK Gruppe
Bestes Finanzunternehmen Österreichs, beste Vorsorgekasse und beste Pensionskasse Österreichs - Superlative, die uns ein Lächeln ins Gesicht zaubern.
APK Weihnachtsgrüße
Fröhliche Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr!
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