Neuerungen im Pensionskassenrecht
15.900 Euro (ab 1. Jänner 2025)
Rechnungsparameterverordnung der FMA
für neu abzuschließende Pensionskassenverträge sowie für neu aufzunehmende Anwartschaftsberechtigte in einen bestehenden Pensionskassenvertrag gilt (seit 1. Jänner 2020):
- höchstzulässiger Rechnungszins: 2 %
- höchstzulässiger rechnungsmäßiger Überschuss: 4 %
Arbeitnehmerbeiträge bis 1.000 Euro pro Jahr werden mit 4,25 % gefördert
Goldregen für die APK Gruppe
Bestes Finanzunternehmen Österreichs, beste Vorsorgekasse und beste Pensionskasse Österreichs - Superlative, die uns ein Lächeln ins Gesicht zaubern.
APK Weihnachtsgrüße
Fröhliche Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr!
APK Weihnachtsspende
Dieses Jahr unterstützen wir den Verein Geben für Leben - Leukämiehilfe Österreich.
Valerie Hackl neu in den Aufsichtsrat der APK Pensionskasse AG gewählt
Sie folgt der bisherigen Vorsitzenden Barbara Potisk-Eibensteiner nach
WINNER - IPE Real Estate Global Conference & Awards 2024
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Vorstand Manfred Brenner im Fonds Exclusiv Interview
„Den Nutzen für alle maximieren“
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