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Neuerungen im Pensionskassenrecht

(§ 1 Abs. 2a PKG)

15.900 Euro (ab 1. Jänner 2025)

Rechnungsparameterverordnung der FMA

für neu abzuschließende Pensionskassenverträge sowie für neu aufzunehmende Anwartschaftsberechtigte in einen bestehenden Pensionskassenvertrag gilt (seit 1. Jänner 2020):

  • höchstzulässiger Rechnungszins: 2 %
  • höchstzulässiger rechnungsmäßiger Überschuss: 4 %

(§ 108a EStG)

Arbeitnehmerbeiträge bis 1.000 Euro pro Jahr werden mit 4,25 % gefördert

Goldregen für die APK Gruppe

Bestes Finanzunternehmen Österreichs, beste Vorsorgekasse und beste Pensionskasse Österreichs - Superlative, die uns ein Lächeln ins Gesicht zaubern.

APK Weihnachtsgrüße

Fröhliche Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr!

APK Weihnachtsspende

Dieses Jahr unterstützen wir den Verein Geben für Leben - Leukämiehilfe Österreich.

Valerie Hackl neu in den Aufsichtsrat der APK Pensionskasse AG gewählt

Sie folgt der bisherigen Vorsitzenden Barbara Potisk-Eibensteiner nach

WINNER - IPE Real Estate Global Conference & Awards 2024

Die IPE Real Estate Global Awards zeichnen Exzellenz und Innovation bei institutionellen Immobilieninvestments aus und schaffen damit einen bedeutsamen…

Vorstand Manfred Brenner im Fonds Exclusiv Interview

„Den Nutzen für alle maximieren“

Angefangen beim Kundenportal bis hin zu optimierten Abläufen werden die Vorteile der Digitalisierung verstärkt spürbar. Im…

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