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Neuerungen im Pensionskassenrecht

(§ 1 Abs. 2a PKG)

15.600 Euro (ab 1. Jänner 2024)

Rechnungsparameterverordnung der FMA

für neu abzuschließende Pensionskassenverträge sowie für neu aufzunehmende Anwartschaftsberechtigte in einen bestehenden Pensionskassenvertrag gilt (seit 1. Jänner 2020):

  • höchstzulässiger Rechnungszins: 2 %
  • höchstzulässiger rechnungsmäßiger Überschuss: 4 %

(§ 108a EStG)

Arbeitnehmerbeiträge bis 1.000 Euro pro Jahr werden mit 4,25 % gefördert

News

Erfreuliche Veranlagungsergebnisse im Jahr 2023!

Top Performance für die APK Gruppe, sowohl die APK Pensionskasse AG, als auch die APK Vorsorgekasse mit top Ergebnissen im Jahr 2023!

Börsianer Auszeichnungen für die APK Gruppe

Bitte Lächeln!

Auch dieses Jahr konnte die APK Gruppe einige Auszeichnungen im Rahmen des Börsianer Rankings abstauben.

 

Frohe Weihnachten und ein erfolgreichen neues Jahr, wünscht Ihr APK-Team.

Weihnachten ist die Zeit des Miteinanders und der Wertschätzung.

Der APK-Geschäftsbericht 2022 ist da.

Lesen Sie rein – alle Informationen zum Bilanzjahr 2022 auf einem Blick.

IPE Awards auch diesmal ein voller Erfolg für die APK

Bei den IPE Real Estate Global Conference & Awards 2023 Anfang Mai im wunderschönen Mailand sicherte sich die APK den Award für die Beste Pensionskasse der…

"Wohlstand für den Ruhestand" Börsianer-Kommentar

Verantwortung für die finanzielle Zukunft zu übernehmen, zahlt sich unabhängig vom Geschlecht immer aus, dennoch haben Frauen einen höheren Aufholbedarf in…

Archiv

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