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Neuerungen im Pensionskassenrecht

(§ 1 Abs. 2a PKG)

15.900 Euro (seit 1. Jänner 2025)

16.500 Euro (ab 1. Jänner 2026)

13.308 Euro (2025)

13.539 Euro (voraussichtlich 2026)

Rechnungsparameterverordnung der FMA

für neu abzuschließende Pensionskassenverträge sowie für neu aufzunehmende Anwartschaftsberechtigte in einen bestehenden Pensionskassenvertrag gilt (seit 1. Jänner 2020):

  • höchstzulässiger Rechnungszins: 2 %
  • höchstzulässiger rechnungsmäßiger Überschuss: 4 %

(§ 108a EStG)

Arbeitnehmerbeiträge bis 1.000 Euro pro Jahr werden mit 4,25 % gefördert

APK Weihnachtsgrüße 2025

Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr!

APK Weihnachtsspende 2025

Dieses Jahr unterstützen wir die Organisation ALLIANZ für KINDER in Kriegs- und Krisengebieten.

Goldregen für die APK Gruppe

Bestes Finanzunternehmen Österreichs, beste Vorsorgekasse und beste Pensionskasse Österreichs - Superlative, die uns ein Lächeln ins Gesicht zaubern.

APK Weihnachtsgrüße

Fröhliche Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr!

APK Weihnachtsspende

Dieses Jahr unterstützen wir den Verein Geben für Leben - Leukämiehilfe Österreich.

Valerie Hackl neu in den Aufsichtsrat der APK Pensionskasse AG gewählt

Sie folgt der bisherigen Vorsitzenden Barbara Potisk-Eibensteiner nach

Archiv

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