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Neuerungen im Pensionskassenrecht

(§ 1 Abs. 2a PKG)

15.900 Euro (seit 1. Jänner 2025)

16.500 Euro (ab 1. Jänner 2026)

13.308 Euro (2025)

13.539 Euro (voraussichtlich 2026)

Rechnungsparameterverordnung der FMA

für neu abzuschließende Pensionskassenverträge sowie für neu aufzunehmende Anwartschaftsberechtigte in einen bestehenden Pensionskassenvertrag gilt (seit 1. Jänner 2020):

  • höchstzulässiger Rechnungszins: 2 %
  • höchstzulässiger rechnungsmäßiger Überschuss: 4 %

(§ 108a EStG)

Arbeitnehmerbeiträge bis 1.000 Euro pro Jahr werden mit 4,25 % gefördert

APK Pensionskasse zu Gast im IPE „Leaders in Investment“-Podcast

Welche Herausforderungen und Chancen prägen derzeit die institutionelle Veranlagung? Einblicke dazu geben Manfred Brenner und Poul Thybo im aktuellen „Leaders…

APK Pensionskasse AG gewinnt IPE Award für Emerging Markets Strategie

 

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APK Weihnachtsgrüße

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